Das Bildungspaket für Kinder und Jugendliche
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01.11.2011, STERN Plötzlicher Nachfrageboom: Immer mehr Familien greifen zum Hartz-IV-Bildungspaket
Ein Hit ist es noch nicht, aber seit den Sommerferien ist das Interesse am Bildungspaket für Kinder aus Hartz-IV-Familien stark angestiegen. Nur die Lernförderung bleibt bisher auf der Strecke.

Mit Beginn des neuen Schuljahrs ist die Nachfrage nach Leistungen aus dem Bildungspaket für Kinder aus Hartz-IV-Familien sprunghaft gestiegen: Während im Sommer die Quote erst bei 29 Prozent gelegen hatte, ist der Anteil der Antragsteller an allen Anspruchsberechtigten nach den großen Ferien auf gut 44 Prozent geklettert. Das ergab eine Umfrage des Deutschen Städtetages und des Deutschen Landkreistages. "Der Trend zeigt weiter klar nach oben", bestätigte Stefan Articus, ....

>> Immer mehr Familien greifen zum Hartz-IV-Bildungspaket
Hier gibt es die Formulare im Netz: Um Geld aus dem Bildungspaket zu erhalten, müssen Eltern einen entsprechenden Antrag stellen. Den gibt es im Jobcenter, bei der Kreisverwaltung oder im Bürgeramt. Nur wenige Kommunen und Landkreise haben die Anträge auch ins Internet gestellt - einige aber hat stern TV gefunden.
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Zuschüsse für die Förderung von Kindern

Seit dem 1. April 2011 können bedürftige Familien für ihre Kinder Leistungen aus dem so genannten Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Damit haben Sie die Möglichkeit, zu-sätzliche Leistungen für die Förderung Ihrer Kinder zu bekommen. Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, können Sie Ihre Anträge bei Ihrem zuständigen Jobcenter abgeben. Empfänger von Sozialhilfe wenden sich an das Sozialamt Ihrer Stadt oder Gemeinde. Wenn Sie Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, können Sie Ihre Anträge zunächst bei der örtlichen Wohngeldstelle, Ihrer Stadt oder Gemeinde oder der Familienkasse abgeben.

In welcher Form und in welchem Umfang Ihre Kinder Leistungen erhalten können, ist von Förderung zu Förderung unterschiedlich. Die Leistungen – bis auf die Zuschüsse zum persönlichen Schulbedarf und zur Schülerbeförderung – rechnet die Region Hannover direkt mit den Anbietern ab. Folgende Förderungen können Sie beantragen:

Ausflüge und Fahrten von Kindertageseinrichtungen und Schulen
Für Kinder in Kitas und für Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren werden die Kosten für eintägige Ausflüge und für mehrtägige Fahrten übernommen. Der Beitrag hierfür wird direkt an die Kindertageseinrichtung, die Schule oder die Lehrkraft überwiesen. Taschengeld ist davon ausgenommen.
Was Sie dafür tun müssen: Vor dem Ausflug einen Antrag mit einem Nachweis für die entstehenden Kosten bei der für Sie zuständigen Stelle stellen.

Persönlicher Schulbedarf
Für Schulkinder wird ab dem 1. August 2011 ein pauschaler Zuschuss für notwendige Unterrichtsmaterialien gezahlt – wie Taschenrechner, Schulranzen, Zirkel oder Stifte. Dafür erhalten Sie jeweils zum Schuljahresbeginn 70 Euro und zu Beginn des 2. Schulhalbjahres 30 Euro.
Was Sie dafür tun müssen: Einen Antrag müssen Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag stellen. Allen anderen Berechtigten wird die Leistung automatisch überwiesen. Für alle Schüler ab Klasse 9 ist ein Nachweis über den Schulbesuch beizufügen.

Schülerbeförderung
Liegt die nächstgelegene Schule mehr als zwei Kilometer von der Wohnung entfernt, können Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren zu den Kosten für den Schulweg einen Zuschuss bekommen. Allerdings nur dann, wenn die Fahrkarte nicht bereits von einer anderen Stelle bezahlt wird.
Was Sie dafür tun müssen: Einen Antrag mit Nachweis über die tatsächlichen Fahrtkosten zur Schule stellen – zum Beispiel mit einer entsprechenden Fahrkarte des Großraum-Verkehr Hannover (GVH).

Lernförderung
Ist die Versetzung Ihres Kindes in die nächste Klassenstufe gefährdet, können Sie Lernförderung beantragen, zum Beispiel in Form von Nachhilfestunden. Voraussetzung dafür ist, dass die Lehrkraft oder die Schule bestätigt, dass Ihr Kind die Lernförderung braucht und damit auch kurzfristig die Schulleistung verbessert werden kann.
Was Sie dafür tun müssen: Einen Antrag mit der Empfehlung der Schule für eine Lernförderung stellen. Für die Empfehlung gibt es ein eigenes Formular.

Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen und Schulen
Bietet die Kita, der Hort, die Kindertagespflegestelle oder Schule Ihres Kindes ein gemeinsames Mittagessen an, brauchen Sie künftig nur einen Euro pro Essen zu bezahlen. Die restlichen Kosten werden übernommen. Das gilt jedoch nicht für Verpflegung, die vom Schulkiosk oder ähnlichen Stellen verkauft wird – wie zum Beispiel ein belegtes Brötchen.
Was Sie dafür tun müssen: Einen Antrag mit einem Nachweis über die Anmeldung zur Mittagsverpflegung und über die voraussichtlichen Kosten bei der für Sie zuständigen Stelle stellen.

Beiträge für Kurse, Vereine und Freizeiten
Ob Fußball, Flötenunterricht oder Feriencamp: Bis zu 10 Euro monatlich kann Ihr Kind für Mitgliedsbeiträge in Vereinen, für Musikkurse oder für Freizeiten erhalten. Diese Förderung gilt für Kinder unter 18 Jahre.
Was Sie dafür tun müssen: Einen Antrag mit Nachweis des Vereinsbeitrags, der Gebühr des Kurses oder des Freizeitangebots stellen.

Wichtig: Nur bis zum 30. April 2011 können Zuschüsse aus dem Bildungs- und Teilhabepaket – bis auf den persönlichen Schulbedarf – rückwirkend für die Monate Januar bis März 2011 beantragt werden. Für die Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag gilt die Frist bis zum 31. Mai 2011. Ihre geleisteten Ausgaben müssen Sie bei der Antragstellung nachweisen. Bitte beachten Sie, dass bei der rückwirkenden Erstattung zum Teil andere als die beschriebenen Regeln gelten.

Weitere Informationen erhalten Sie von Ihren Ansprechpartnern in den Jobcentern oder in den Städten und Gemeinden. Ausführliche Hinweise zum Bildungs- und Teilhabepaket sowie die Antragsformulare zum Download finden Sie unten

Nutzen Sie die Chance! Fördern Sie Ihre Kinder.

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe - als WORD-Dokumente herunterladen
Bitte in Druckbachstaben soweit wie möglich ausfüllen und zu Ihrem zuständigen Bearbeiter mitnehmen oder senden.
Bestätigung der Schule für Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe (allgemeinbildende Schulen)
Bestätigung der Schule / des Lehrers zur Notwendigkeit der Lernförderung - als WORD-Dokumente herunterladen
Bestätigung der Schule für Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe (BBS)
Bestätigung der Schule / des Lehrers zur Notwendigkeit der Lernförderung - als WORD-Dokumente herunterladen